Impressum Generator – Vorlage jetzt DSGVO konform kostenlos erstellen

Erstellen Sie in nur 5 Minuten Ihr Impressum.

 

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Nutzung des Impressum-Generators gelesen.
Schritt 1: Wer ist Anbieter Ihrer Webseite? Bitte wählen Sie nachfolgend den passenden Anbieter für Ihre Webseite aus. Wir empfehlen hier Ihnen dazu unseren Artikel „Wen trifft die Pflicht für ein Impressum?“. Webseiten, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“, benötigen kein Impressum. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn diese Werbebanner enthalten. Kommerzielle Webseiten benötigen dagegen immer ein Impressum. Was alles in ein Impressum gehört, können Sie hier vorab nachlesen.
Betreiberdaten

Anschrift
E-Mail Adresse
Telefon / Fax
Vertretungsberechtigte

Persönlich haftende Gesellschafterin:

 

 

Schritt 2: Register / Haftpflichtvers. / Nachweise
Registereintrag

Wenn Sie in einem Register eingetragen sind, füllen Sie bitte das entsprechende Register aus.

Umsatzsteuer-ID

Wenn Sie eine Umsatzsteuer-ID haben, muss diese im Impressum angegeben werden.

Wirtschafts-ID

Wenn Sie eine Wirtschafts-ID haben, muss diese im Impressum angegeben werden.

Berufshaftpflichtversicherung

Wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben, empfehlen wir, diese im Impressum anzugeben.

Ja Nein
Journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte

Wenn Ihre Webseite journalistisch-redaktionelle Inhalte aufweist, müssen die dafür verantwortlichen Personen angegeben werden.

Ja Nein

Bildnachweise

Verwenden Sie Bilder von Agenturen? Tragen Sie hier in dem Falle für Ihre Bilder die Homepage der Bildagentur und den Namen des jeweiligen Fotografen ein (z.B.: © Max Müller – Fotolia.de).

Ja Nein

 

 

Schritt 3: Sonstiges Behördliche Zulassung

Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, die einer behördlichen Genehmigung bedarf, ist die Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum Pflicht. Ein behördliche Zulassung benötigen insbesondere Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Gaststätten, Bauträger und Spielhallenbetreiber.

Berufsbezeichnung

Wenn Sie einem besonders reglementierten Beruf (eine vollständige Liste aller Berufe finden Sie hier) nachgehen, müssen folgende zusätzliche Angaben machen (unsere Aufzählung ist nicht vollständig):

 

 

Schritt 4: Datenschutz (optional)

Wollen Sie Datenschutzerklärungen verwenden?


Name und Kontaktdaten des / der Verantwortlichen








Datenschutzbeauftragte/r (optional)

Datenschutzbeauftragter Check: Jetzt hier prüfen, ob Sie einen bestellen müssen!






Datenarten, die wir verarbeiten







Zwecke der Verarbeitung nach Art. 13 Abs. 1 c) DS-GVO






















Kategorien der betroffenen Personen nach Art. 13 Abs. 1 e) DS-GVO







Cookies
Hinweis zu Cookies:
Hinsichtlich der technisch notwendigen Cookies ist die „Opt-out“-Lösung unstrittig möglich. Ob dies aber hinsichtlich der restlichen Cookies, insbesondere von Third-Parties (von Drittanbietern) auch nach DSGVO noch so rechtlich vertretbar ist, ist umstritten. Der EuGH (Az. C‑673/17) hat am 1. Okt. 2019 diesbzgl. entschieden, dass für nicht technisch notwendige Cookies eine aktive Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO erforderlich ist. Bisher ist allerdings nicht gerichtlich geklärt, ob eine Einwilligung für Werbecookies auch erforderlich ist, wenn diese existenziell für die Monetarisierung der Website sind, es also die Webseite ohne Werbung nicht geben würde. Rechtssicherer ist daher sich für alle Cookie von den Nutzern ein „Opt-In“ einzuholen. Unsere Muster basieren daher „Opt-in“-Lösung.

Cookie-Einwilligung für Webtracking laut Bundesdatenschutzbeauftragten Pflicht

Neben dem EuGH-Urteil Az. C-673/17 zu Cookies (vorangekreuztes Opt-In nicht wirksam als Einwilligung) hat nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (Pressemitteilung vom 14.11.2019) zu Cookie-Bannern in der Form Stellung genommen, dass Webtracking nur mit Einwilligung zulässig sei.

Wir empfehlen daher für das Wordpress CMS den Cookie-Banner von Borlabs Cookies* und für Wordpress oder ein anderes CMS den Consent Manager*. Hier können Sie auch einen kostenlosen Cookie-Check für Ihre Website machen.

*wir erhalten eine Partnerprovision.


Consent Lösungen





Wenn Sie einen Cookie-Banner nutzen, um eine Einwilligung („Opt-In“) von den Nutzern einzuholen, dann können Sie hier den Code einfügen, damit die Nutzer diesen aufrufen können, um ihre Einstellung zu ändern:


Server-Logfiles

Kommentarfunktionen

Wenn Sie eine Kommentarfunktion anbieten, so sollte nach einer gewissen Zeitdauer die IP Adresse in der Datenbank anonymisiert werden, da nicht zwingend benötigt.


Forum

Wenn Sie ein Forum anbieten, so sollten nach einer gewissen Zeitdauer die Bestätigungsmails, die nicht geklickt worden sind, gelöscht werden.



Abwicklung von Verträgen

Verarbeiten Sie Bestandsdaten um Ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen?


Welche Online-Payment-Anbieter nutzen Sie?


Kontaktaufnahme (per E-Mail / Fax / Post / Telefon)
Hinweis zur Kontaktaufnahme per E-Mail / Fax / Post:
Wir empfehlen Ihnen in Ihr Web-Impressum, bzw. wo Sie Ihre Kontaktdaten veröffentlichen, folgenden Hinweis einzufügen:

Datenschutz-Hinweis: Für Ihre Kontaktaufnahme über unsere angegebenen Kontaktdaten (Fax, E-Mail, Postadresse) gilt hinsichtlich des Datenschutzes, der Verarbeitung, Speicherung und ggf. Widerspruch unsere Datenschutzerklärung unter www.ihre-muster-website.xyz/datenschutz.

Einige Datenschützer vertreten sogar die Auffassung, dass man eine automatische „Willkommens-E-Mail“ mit allen Pflichtangaben nach DSGVO den Nutzern vorab immer zusenden sollte. In dieser E-Mail könnten Sie auch auf diese Datenschutzerklärung dann verweisen.

In Ihren E-Mails könnten Sie folgenden Muster-Hinweis am Fußende in Ihre Signatur einfügen:

Datenschutz-Hinweis:
Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Verantwortlichen verarbeitet und gespeichert zum Zwecke der Abwicklung Ihrer Anfrage. Datenschutz, Rechtsgrundlage, Dauer der Speicherung und Widerspruch erfolgen gem. Datenschutzerklärung unter www.ihre-muster-website.xyz/datenschutz.

Für Ihre Kontaktaufnahme über unsere in unserer E-Mail angegebenen Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail, Postadresse) gilt unsere Datenschutzerklärung unter www.ihre-muster-website.xyz/datenschutz.



Hinweis zur Kontaktaufnahme via Telefon:
Einige Datenschützer vertreten die Auffassung, dass man eine „Willkommens-Telefonansage“ mit allen Pflichtangaben nach DSGVO den Nutzern vorab abspielen sollte. Bei unserem letzten Support-Anruf bei der Telekom war dies z.B. schon der Fall. In Ihrer Ansage könnten Sie auch auf diese Datenschutzerklärung dann verweisen.

Ihr Telefon / Router speichern ggf. Telefonnummern von Anrufen in sogenannten Anruflisten.


Newsletter

Wenn Sie Ihren Kunden Newsletter senden, so sollten Sie einige der folgenden Angaben in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen:







Gewinnspiele

Google
Hinweis zu Google Adsense:
Bei dem Muster handelt es sich um eine Datenschutzerklärung mit aktivierten personalisierten Anzeigen. Google schreibt dafür aus unserer Sicht in seinen Bedingungen wohl eher ein sog. „Opt-In“ beim Cookie-Consent vor. Das bedeutet, dass man vor Abruf der Website durch den Nutzer die Einwilligung einholen müsste und erst dann Adsense ausliefern dürfte. Eine ähnliche Fragestellung zum Opt-Out bei einem Gewinnspielformular wurde durch den BGH dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, der sich für ein „Opt-in“ ausgesprochen hatte.Wenn Sie den juristisch sichersten Weg gehen möchten, sollten Sie ein „Opt-in“ von Ihren Nutzern einholen.

Hinweis zu Adwords:
Dieses Muster ist für eine „Opt-in“-Lösung formuliert. Wenn Sie ein Opt-out nutzen, müssen Sie das Muster entsprechend selbst anpassen.

Hinweis zu Adwords Remarketing:
Dieses Muster ist für eine „Opt-in“-Lösung formuliert. Wenn Sie ein Opt-out nutzen, müssen Sie das Muster entsprechend selbst anpassen.

Hinweis zu Youtube:
Wir empfehlen dringend den sog. „erweiterten Datenschutz-Modus“ bei der Videoeinbindung zu aktivieren, wodurch mit dem Abruf Ihrer Website noch keine Daten an Google übertragen werden, sondern erst beim Abspielen bzw. „Start“ des Videos. Weitere Informationen zu dessen Aktivierung finden Sie hier:
https://support.google.com/youtube/answer/171780?hl=de. Der erweiterte Datenschutzmodus bezieht sich laut Google aber nur auf das Erfassen des Nutzerverhaltens, nicht auf die Anzeigenbereitstellung. Wenn Sie das Tracking für Werbezwecke deaktivieren möchten, können Sie laut Google Ihre Website auf der Seite „Tag für Websites für Kinder“ hinzufügen: https://www.google.com/webmasters/tools/coppa?pli=1.



Facebook Custom Audiences
Hinweis zu Facebook:
Sie müssen ein Opt-Out für den Facebook-Pixel auf Ihrer Website integrieren und zwar so, dass die Benutzer nach dem Klick auf das Opt-Out nicht mehr über den Tracking Pixel von Facebook getrackt werden können. Effektiv sieht so eine Lösung vor, dass man ein Cookie setzt, anhand dessen die Webseite entweder das Tracking Pixel ausspielt oder nicht. Die Programmierung des Opt-Out Links und seiner Wirkung auf Ihre Webseite obliegt der jeweiligen Individualprogrammierung Ihrer Webseite und kann an dieser Stelle leider nicht allumfassend für alle Webseiten geliefert werden, da sich allein die verwendete Technologie der Webseiten stark unterscheidet.

Amazon Partnerprogramm

Werbung mit Plista

Webanalyse- und Trackingdienste
Hinweis zu Google Analytics:
Bei der Nutzung von Google Analytics sollten sie nachfolgendes beachten:

1. Sie müssen „anonymizeIP“ im Trackingcode aktivieren. Wenn Sie bisher keine IP-Anonymisierung aktiviert hatten, sind diese Daten womöglich bisher rechtswidrig verarbeitet worden. Sie können diese Alt-Daten nun in Google Analytics löschen unter „Verwaltung > Property-Einstellungen > In Papierkorb verschieben > Papierkorb“:

Analytics Ansicht 1


2. Sie müssen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Google online abschließen unter „Verwaltung > Kontoeinstellungen > Zusatz anzeigen“.

Analytics Ansicht 2


3. Sie sollten auch die Speicherdauer in Google Analytics festlegen unter „Verwaltung > Property > Tracking-Informationen > Datenaufbewahrung“:

Analytics Ansicht 3


Es empfiehlt sich für besseren Datenschutz nur die Mindestdauer von 14 Monaten zu wählen.

4. Sie brauchen auch eine aktuelle Datenschutzklärung mit allen Anforderungen nach DS-GVO. Es ist umstritten, ob bei dem Cookie von Analytics ein Opt-In oder Opt-Out notwendig ist. Unsere Muster-Erklärung sieht nur ein Opt-Out vor. Wenn Sie juristisch sicherer vorgehen möchten, müssen Sie einen Cookiebanner vorschalten, der eine ausdrückliche Einwilligung (Opt-In) einholt.

5. Opt-Out-Cookie in etwa so einbauen:
Variante in JAVASCRIPT:

<script>window[ga-disable-UA-XXXXX-X] = true;</script>



Variante für PHP:

Das ganze könnte man simpel so in PHP umsetzen (müsste über eine URL zugreifbar sein als Opt-Out Link):

<?php

$id = UA-XXXXX-X // Ihre Analytics Property ID
setcookie ('ga-disable-' . $id, 'true', 2147483647, '/'); // Wäre bis in das Jahr 2038 gültig

Hinweis zur Implementierung:

Sie müssen im Grunde, für welche Variante auch immer Sie sich entscheiden folgendes machen: Erstellen Sie eine Unterseite, in welcher Sie den obigen Code entweder als Javascript oder PHP Variante laufen lassen. Dazu können Sie entweder eine Seite in Ihrem Wordpress erstellen oder einfach eine Seite als PHP Script erstellen, indem Sie diese auf Ihren Server z.B. als opt-out.php Datei ablegen. Sobald ein Besucher diese Seite anklickt, wird im Webbrowser dieses Users ein Cookie gesetzt, welches dazu führt, dass dieser User auf dieser Webseite nicht mehr von Google Analytics getrackt wird.



Dabei steht GA_TRACKING_ID für Ihren Property Code zur jeweiligen Webseite aus Google Analytics.
Wie sie diese Codezeile implementieren, dazu fragen Sie am besten die Person, die Ihre Webseite betreut.
Weitere Informationen dazu liefert Google unter folgendem Link: https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/gtagjs/user-opt-out

Cookie-Einwilligung für Google Analytics laut Bundesdatenschutzbeauftragten Pflicht

Neben dem EuGH-Urteil Az. C-673/17 zu Cookies (vorangekreuztes Opt-In nicht wirksam als Einwilligung) hat nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (Pressemitteilung vom 14.11.2019) zu Cookie-Bannern in der Form Stellung genommen, dass Google Analytics nur mit Einwilligung zulässig sei.

Wir empfehlen daher für das Wordpress CMS den Cookie-Banner von Borlabs Cookies* und für Wordpress oder ein anderes CMS den Consent Manager*. Hier können Sie auch einen kostenlosen Cookie-Check für Ihre Website machen.

*wir erhalten eine Partnerprovision.




Hinweis zu Etracker:
Bitte schließen Sie eine Vereinbarung nach Art. 28 DS-GVO zur Auftragsverarbeitung mit etracker ab und fügen Sie Ihre eigene Account-ID im Muster beim Opt-Out-Link ein.

Hinweis zu Matomo / Piwik:
Sie müssen eine Subseite erstellen, auf der folgender Code eingebettet ist, der es Besuchern ermöglicht, sich aus dem Matomo / Piwik Tracking auszuloggen. Beachten Sie, dass die URL demo.matomo.org mit der Domain Ihrer Webseite bzw. der Domain übereinstimmen muss, auf der Sie die Matomo / Piwik Software laufen lassen.

<iframe frameborder="no" width="600px" height="200px" src="https://demo.matomo.org/index.php?module=CoreAdminHome&action=optOut&language=en"></iframe>



Hinweis zu Matomo:
Bitte legen Sie in der Software fest, wie viele IP-Stellen Sie kürzen wollen. Empfohlen werden 6 Stellen. Bitte tragen Sie auch die Speicherdauer Ihrer Server-Logs und den Serverstandort ein. Zuletzt muss noch der Link mit der Anleitung zum Opt-Out durch Sie mittels des Opt-Out-Codes ersetzt werden.



Hinweis zu Jetpack:
Sie können nach unserer Kenntnis von dem Betreiber Automattic Inc. einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Englisch: „GDPR“) hier anfordern: https://en.support.wordpress.com/automattic-gdpr/data-processing-agreements/. Automattic hat sich dem Privacy-Shield unterworfen und wird europäisches Datenschutzrecht einhalten. Zudem sollten Sie das Opt-out beim Tracking im Plug-in aktivieren: https://jetpack.com/support/privacy/#analytics.



Präsenz in sozialen Medien

Unterhalten Sie Fanpages bzw. Profile in sozialen Netzwerken? Wenn ja dann wählen Sie diese hier bitte aus.









Social-Media-Plug-ins
Hinweis zu Social-Media-Plug-ins:
Wir empfehlen die 2-Klick-Lösung „Shariff“ von heise.de auf Ihrer Website zu installieren. Dazu gibt es für viele CMS wie Typo3, Wordpress, Joomla!, Drupal und Xenforo fertige Plug-ins. Denn beim Abruf Ihrer Website, die Plugin der sozialen Netzwerke integriert hat, wird direkt eine Verbindung zu den Netzwerken aufgebaut, die personenbezogene Daten überträgt (z.B. die IP). Ist zudem, wie oft schon Standard, der Nutzer im sozialen Netzwerk eingeloggt während er auf Ihrer Website surft, kann das Netzwerk seine Daten seinem Account zuordnen. Dies wird datenschutzrechtlich als sehr bedenklich eingestuft und ist nach Einführung der DS-GVO noch kritischer zu sehen. Einen Artikel dazu finden Sie auch auf heise.de. Daher sind unsere Muster-Erklärungen für diese 2-Klick-Lösung hin formuliert.






Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerberverfahren



 

 

Schritt 5: Disclaimer, Streitschlichtung Disclaimer

Möchten Sie einen allgemeinen Disclaimer in Ihr Impressum einfügen?

Ja

 

Hinweis auf EU-Streitschlichtung

Webseitenbetreiber, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen, müssen zu der Streitschlichtungsplattform der EU einen Link setzen und die eigene E-Mail dabei angeben.

Ja

 

Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz (VSBG) Hinweis (für Unternehmen ab 11 Mitarbeiter)
Ja

 

Schritt 5: Nutzungsbedingungen Rechtliche Hinweise – Obliegenheiten des Nutzers

Bei dem generierten Impressum handelt es sich um ein unverbindliches Muster. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Textvorlagen. Bei dem Impressumsgenerator handelt es sich lediglich um eine unverbindliche automatisierte bzw. softwarebasierte Formulierungshilfe. Er ersetzt somit keinesfalls eine fachkundige individuelle anwaltliche Beratung. Der Nutzer wählt und füllt die Inhalte im Generator eigenverantwortlich aus. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhalts, den der Generator erstellt hat, obliegt es dem Nutzer, von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, ob die einzelnen Texte und Klauseln mit Gesetz und Rechtsprechung vereinbar sind und ob das Impressum und alle weiteren Textvorlagen an seine konkret zu regelnde Situation und/oder die Rechtsentwicklung angepasst werden müssen. Dem Nutzer ist bekannt, dass sich durch Änderungen der Gesetze oder Rechtsprechung, die Notwendigkeit zur Anpassung der Texte ergeben kann. Ihm ist auch bekannt, dass durch eine Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Überprüfung / Erstellung der Texte, eine Haftung des beauftragten Rechtsanwalts entstehen kann, mit der das rechtliche Risiko bei der Verwendung der Texte vermindert werden kann.

Das generierte Impressum können Sie kostenfrei auf Ihren Webseiten verwenden, aber bitte geben Sie uns als Quelle am Ende des Textes an.

Nutzungsbedingungen

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Ja, ich bin mit der obigen Erklärung einverstanden und weiß, dass die Nutzung des von mir generierten Impressums auf eigene Gefahr geschieht.

 

 

Ihr Impressum

Herzlichen Glückwunsch, nachfolgend finden Sie das generierte Impressum. Bitte überprüfen Sie, ob die Angaben korrekt sind.

HINWEIS

Sie können gern das Impressum kostenlos verwenden, aber bitte verlinken Sie uns anklickbar als Quelle. Fügen Sie bitte die Datenschutzerklärung mit einem eigenen Menüpunkt getrennt vom Impressum auf Ihrer Webseite ein oder nennen Sie den Link für die Texte „Impressum/Disclaimer/Datenschutz“. Es gibt ein aktuelles Urteil des Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-10 O 86/12), welches die Einbindung der Datenschutzerklärung unter dem Link „Kontakt“ als unwirksam angesehen hat.

Die Texte dürften auf privaten und auch kommerziellen Webseiten verwendet werden.

 

 

 

Der Impressumsgenerator wurde entwickelt von Rechtsanwalt Sebastian Einbock
Kundenmeinung:

„Ich möchte mich recht herzlich bei ihnen für das zur Verfügung stellen des Impressum Generators bedanken! Was für eine wunderbare Hilfe im Wust der rechtlichen Seite einer Web Seite. 1000 Dank! Mit freundlichen Grüßen K. R.“

Impressum Generator:

Ein Impressum Generator ist ein Online-Tool, mit dem Nutzer automatisch rechtssichere Impressumsangaben für ihre Website erstellen können. Es handelt sich dabei um eine einfache und bequeme Lösung für alle, die keine rechtlichen Kenntnisse haben und dennoch ein vollständiges Impressum benötigen.

Der Generator funktioniert in der Regel wie ein Formular, in dem die Nutzer Angaben zu ihrer Website und ihrem Unternehmen machen müssen. Die Software berechnet dann automatisch die erforderlichen Informationen und generiert ein Impressum im HTML-Format, das in die Website eingefügt werden kann.

Wer braucht ein Impressum?

Grundsätzlich benötigt jeder, der eine Website betreibt, ein Impressum. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine private, kommerzielle oder gemeinnützige Website handelt. Auch wenn die Website nur einen geringen Umfang hat oder nur gelegentlich genutzt wird, muss ein Impressum vorhanden sein.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Impressumspflicht. Dazu gehören rein private Websites, die keinen geschäftlichen Hintergrund haben. Wenn es sich um eine rein private Homepage handelt, die lediglich persönliche Informationen enthält und keine geschäftlichen Zwecke verfolgt, ist ein Impressum nicht zwingend erforderlich.

Wie sollte ein Impressum generell aussehen?

Ein Impressum muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, um rechtlich gültig zu sein. Dazu gehören insbesondere Angaben zur Identität des Betreibers, zur Kontaktmöglichkeit und zur Registrierung der Domain.

Das Impressum sollte übersichtlich gestaltet sein und leicht zu finden sein. Eine gängige Praxis ist, das Impressum im Footer der Website zu platzieren. Auch eine eigene Impressum-Seite ist möglich.

Das Impressum sollte in der Regel folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Betreibers
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Bei eingetragenen Unternehmen: Name und Rechtsform sowie das Registergericht und die Registernummer
  • Bei Freiberuflern: Berufsbezeichnung und Kammerzugehörigkeit
  • Bei öffentlich-rechtlichen Institutionen: Name der Institution und der Vertretungsberechtigten
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Name des Datenschutzbeauftragten, sofern vorhanden



Wo sollte das Impressum platziert werden?

Das Impressum sollte gut sichtbar platziert sein, damit es für die Nutzer leicht zu finden ist. Eine gängige Praxis ist, das Impressum im Footer der Website zu platzieren. Das bedeutet, dass es auf jeder Seite der Website zu finden ist, ohne dass der Nutzer lange danach suchen muss.

Es ist auch möglich, eine eigene Impressum-Seite zu erstellen, die über das Menü der Website aufgerufen werden kann. In diesem Fall sollte die Verlinkung zum Impressum deutlich erkennbar sein.

Vorteile eines Impressum Generators

Neben der einfachen Handhabung bietet ein Impressum Generator weitere Vorteile, die bei der Entscheidung für diese Lösung berücksichtigt werden sollten:

Zeitersparnis: Ein Impressum Generator spart Zeit und Mühe, da die Erstellung des Impressums automatisch erfolgt. Dadurch können sich Unternehmer auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und sich um wichtigere Aspekte ihres Geschäfts kümmern.

Aktualität: Die gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen an das Impressum ändern sich ständig. Ein Impressum Generator gewährleistet, dass das Impressum immer auf dem neuesten Stand ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Fehlervermeidung: Ein Impressum Generator hilft dabei, Fehler und Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu vermeiden. Durch die Automatisierung der Erstellung des Impressums ist sichergestellt, dass alle relevanten Angaben enthalten sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Kosteneffizienz: Ein Impressum Generator ist in der Regel kosteneffizienter als die Beauftragung eines Anwalts oder einer Agentur zur Erstellung des Impressums. Insbesondere für kleine Unternehmen oder Selbstständige, die über begrenzte Ressourcen verfügen, kann ein Impressum Generator eine wertvolle Lösung sein.

Impressum Vorlagen und Muster, die der Generator kann

Ein Impressum ist für jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss auf der eigenen Webseite oder Social-Media-Kanal leicht zugänglich und gut sichtbar sein. In diesem Text wollen wir uns die Impressum-Pflicht für verschiedene Arten von Unternehmen ansehen und wie diese durch einen Impressum-Generator einfach erstellt werden können.

AG (Aktiengesellschaft)

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Das Impressum für eine AG muss laut §5 Telemediengesetz (TMG) den Namen des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie den Firmennamen und die Anschrift des Unternehmens enthalten.

Beispiel:


Impressum der Muster-AG


Vorstand: Max Mustermann, Maria Musterfrau

Aufsichtsrat: Peter Beispielmann (Vorsitzender)

Handelsregister: Amtsgericht Musterstadt, HRB 12345

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789

Sitz der Gesellschaft: Musterstadt

 

Kontakt:

Muster-AG

Musterstraße 1

12345 Musterstadt

Telefon: +49 (0)123 456789

E-Mail: info@muster-ag.de


e.V. (eingetragener Verein)

Ein eingetragener Verein (e.V.) ist eine Vereinigung von Personen, die sich für ein gemeinsames Ziel zusammenschließen. Im Impressum müssen der Name des Vereins und die Anschrift, die Namen des Vorstands sowie der Name des Vereinsregisters und die Vereinsregisternummer angegeben werden.

Beispiel:

 

Muster e.V.

Vorstand: Max Mustermann, Maria Musterfrau

Musterstraße 1

12345 Musterstadt

Registergericht: Amtsgericht Musterstadt

Registernummer: VR 12345

 

e.K. (eingetragener Kaufmann)

Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt. Das Impressum muss den Namen und die Anschrift des Unternehmens sowie den Namen des Inhabers enthalten.

Beispiel:


Name des Unternehmens e.K.

Inhaber: Vorname Nachname

Straße Hausnummer

Postleitzahl Ort

Land (falls nicht Deutschland)


Telefon: 0123 / 456789

E-Mail: info@beispiel.de


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789

Handelsregisternummer: HRB 12345 (Amtsgericht Ort)

Zuständige Kammer: Industrie- und Handelskammer (IHK) Ort

Berufsbezeichnung: eingetragener Kaufmann (verliehen in Deutschland)

 

Einzelunternehmer

Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt. Das Impressum muss den Namen und die Anschrift des Unternehmens sowie den Namen des Inhabers enthalten.

Beispiel:
 

Name des Einzelunternehmers

Anschrift des Einzelunternehmers

Telefonnummer des Einzelunternehmers

E-Mail-Adresse des Einzelunternehmers

Umsatzsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden)

 

Freiberufler

Ein Freiberufler ist eine Person, die eine Tätigkeit ausübt, die aufgrund ihrer Art typischerweise von einem Angehörigen bestimmter Berufe ausgeübt wird. Das Impressum muss den Namen und die Anschrift des Unternehmens sowie den Namen des Inhabers enthalten.
 

Beispiel:

Max Mustermann

Musterstraße 1

12345 Musterstadt

Telefon

E-Mail

Es sollte auch beachtet werden, dass bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater spezielle Informationspflichten haben und daher zusätzliche Angaben in ihrem Impressum machen müssen.

 

GmbH & CO. KG

Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin. Das Impressum muss den Namen und die Anschrift der GmbH sowie den Namen und die Anschrift der Kommanditgesellschaft enthalten.
 

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Die GbR ist eine Gesellschaft, bei der zwei oder mehrere Personen eine gemeinsame Geschäftsidee verfolgen. Sie tritt als juristische Person auf und unterliegt der Impressumspflicht. Im Impressum müssen die Namen und Adressen aller Gesellschafter angegeben werden.

 

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine der gängigsten Rechtsformen in Deutschland. Auch sie unterliegt der Impressumspflicht. Im Impressum müssen neben dem vollständigen Firmennamen auch die Anschrift der GmbH, das Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Ein Beispiel für ein Impressum einer GmbH könnte wie folgt aussehen:
 

Muster GmbH

Musterstraße 1

12345 Musterstadt

Registergericht: Musterstadt

Handelsregisternummer: HRB 123456

Geschäftsführer: Max Mustermann
 

KG (Kommanditgesellschaft)

Auch die KG unterliegt der Impressumspflicht. Im Impressum müssen die Namen und Anschriften aller Gesellschafter genannt werden. Die Komplementäre müssen dabei mit vollem Namen, die Kommanditisten mit ihrem Nachnamen und ihrem Vornamen oder den Initialen aufgelistet werden. Eine Beispiel für ein Impressum einer KG könnte wie folgt aussehen:
 

Muster KG

Musterstraße 1

12345 Musterstadt

Registergericht: Musterstadt

Handelsregisternummer: HRA 123456

Komplementär: Max Mustermann

Kommanditist: Hans Meier

 

OHG (Offene Handelsgesellschaft)

Auch bei der OHG muss ein Impressum erstellt werden. Hier müssen alle Gesellschafter mit ihren vollen Namen und Adressen aufgelistet werden. Zusätzlich müssen die Firmenbezeichnung, die Anschrift der Gesellschaft sowie das Handelsregister genannt werden. Ein Beispiel für ein Impressum einer OHG könnte wie folgt aussehen:
 

Muster OHG

Musterstraße 1

12345 Musterstadt

Registergericht: Musterstadt

Handelsregisternummer: HRA 123456

Gesellschafter:

Max Mustermann, Musterstraße 2, 12345 Musterstadt

Hans Meier, Musterweg 1, 12345 Musterstadt

 

Partnerschaftsgesellschaft 

PartG (Partnerschaftsgesellschaft): Eine PartG ist ähnlich wie eine GbR, allerdings handelt es sich bei den Gesellschaftern in der Regel um Angehörige freier Berufe. Eine PartG benötigt ebenfalls ein Impressum, wenn sie eine Website betreibt oder E-Mails sendet, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben.

Beispiel-Impressum für eine PartG:
 

Muster PartG

Musterstraße 1

12345 Musterstadt
 

Vertretungsberechtigte Partner:

Dr. Max Mustermann, Musterstraße 2, 12345 Musterstadt

Dipl.-Ing. Lisa Beispiel, Beispielweg 3, 12345 Musterstadt
 

Kontakt:

Telefon: 0123/456789

E-Mail: info@muster-partg.de

 

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Eine GbR ist eine Gesellschaft, die von zwei oder mehr Personen gegründet wird, die sich zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Eine GbR benötigt ein Impressum, wenn sie eine Website betreibt oder E-Mails sendet, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben.

Beispiel-Impressum für eine GbR:

Muster GbR

Musterstraße 1

12345 Musterstadt

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:

Max Mustermann, Musterstraße 2, 12345 Musterstadt

Lisa Beispiel, Beispielweg 3, 12345 Musterstadt

Kontakt:

Telefon: 0123/456789

E-Mail: info@muster-gbr.de
 

 

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Vorlagen lediglich als Ausgangspunkt für das Erstellen eines Impressums dienen sollten und dass sie an die individuellen Anforderungen des Nutzers angepasst werden müssen.

Haftungsausschluss für den Impressum Generator

Dieser Haftungsausschluss soll Nutzer des Impressum Generators darüber informieren, welche Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung des Generators bestehen und welche Haftungsausschlüsse gelten.

Der Impressum Generator wurde mit größter Sorgfalt erstellt, um sicherzustellen, dass die generierten Impressum-Texte den rechtlichen Anforderungen in Deutschland entsprechen. Dennoch kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der generierten Texte übernommen werden.

Der Impressum Generator ist kein Ersatz für eine individuelle rechtliche Beratung. Wenn Sie unsicher sind, ob das generierte Impressum den rechtlichen Anforderungen entspricht, sollten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt konsultieren.

Die Verwendung des Impressum Generators erfolgt auf eigenes Risiko. Der Betreiber des Impressum Generators haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung des Generators ergeben, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Mit der Nutzung des Impressum Generators erklären Sie sich mit diesem Haftungsausschluss einverstanden. Wenn Sie mit diesem Haftungsausschluss nicht einverstanden sind, sollten Sie den Impressum Generator nicht nutzen.




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