Muster Impressum für eine offene Handelsgesellschaft (OHG)

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 18. November 2023

Impressum (© nmann77 / stock.adobe.com)
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Impressum für eine OHG

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen, die eine gemeinsame Firma führen. Da eine OHG eine juristische Person ist und Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Geschäftspartnern und Lieferanten unterhält, unterliegt sie auch den rechtlichen Vorschriften, die für Unternehmen gelten. Dazu gehört auch die Impressumspflicht, die in Deutschland für alle geschäftsmäßig betriebenen Webseiten gilt. Ein Impressum enthält Informationen über den Betreiber der Webseite und ermöglicht es dem Nutzer, schnell und einfach Kontakt aufzunehmen. Durch ein vollständiges Impressum schafft die OHG Transparenz und Vertrauen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern und vermeidet mögliche Abmahnungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Angaben.

OHG Muster Impressum kostenlos

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Für eine OHG könnte das Impressum beispielsweise wie folgt aussehen: 

Musterfirmenname OHG
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Vertretungsberechtige Gesellschafter: Maximilian Mustermann und Hugo Mustermann

Telefon: 0123/123456
Fax: 0123/123457

E-Mail: info@musternameohg.de

Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: HRA 12345

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 123456789

Inhaltlich Verantwortlicher: Maximilian Mustermann (Anschrift s.o.)

 

Wo sollte man das Impressum einer OHG einbinden?

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Webseitengestaltung ist es wichtig, das Impressum einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) an einer leicht auffindbaren und zugänglichen Stelle zu platzieren. Um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, empfiehlt es sich, das Impressum in der Fußzeile (Footer) der Webseite oder im Hauptmenü unter dem Menüpunkt "Impressum" oder "Kontakt" zu verlinken. Auf diese Weise können Besucher der Webseite die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen schnell und unkompliziert finden.

Was ist eigentlich eine OHG?

Eine OHG ist eine Offene Handelsgesellschaft, die in den §§ 105 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt ist. Eine OHG ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um gemeinschaftlich ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die OHG hat im Gegensatz zur GmbH oder AG keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern ist eine Gesamthandsgemeinschaft, bei der jeder Gesellschafter als Mitunternehmer fungiert. Die Gesellschafter haften dabei grundsätzlich unbeschränkt und persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten der OHG.

Die OHG ist in der Gründung vergleichsweise unkompliziert, es bedarf lediglich eines Gesellschaftsvertrages, der notariell beurkundet werden sollte. In diesem Vertrag müssen unter anderem die Geschäftsanteile, die Geschäftsführung, die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Beendigung der Gesellschaft geregelt werden.

Die OHG ist vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen geeignet, da sie flexibel gestaltet werden kann und im Gegensatz zur GmbH keine Mindesteinlage voraussetzt. Allerdings birgt die persönliche Haftung jedes Gesellschafters ein gewisses Risiko, weshalb eine umfassende rechtliche Beratung im Vorfeld empfehlenswert ist.

 

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