Ein Facebook-Impressum ist laut dem Landgericht Aschaffenburg nun Pflicht! Dies ist nicht neu, so wurde dies schon in einem vergleichbaren Fall zu Händeln auf mobile.de vom OLG Düsseldorf entschieden. Neu ist allerdings, dass krasserweise nach dem LG Aschaffenburg die "Info"-Seite nicht als Seite für das Impressum ausreicht, da das Wort "Info" nicht klar genug auf ein Impressum schliessen lasse. Dies ist unserer Meinung nach total weltfremd. Der Durchschnittsfacebooknutzer wird genau dort ein Impressum aus unserer Sicht vermuten! Gespannt sollte man daher auf andere Urteile zum Impressum auf Facebook sein.
Das Urteil finden Sie hier im Volltext:
Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11