Unternehmen können sich nunmehr auf Google+ präsentieren. Hier gibt es den Menüpunkt "Über mich". Reicht es hier das Impressum zu hinterlegen?
Ich würde diese Frage mit "Ja" beantworten. Mit Urteil (
Az. 29 U 4564/03) vom 12.02.2004 hatte das OLG München schon vor einigen Jahren dazu entschieden, dass die nebeneinander auf einer Webseite verwendeten Bezeichnungen "Über XXX.de" und "Impressum" zu Verwechselungen führen würden. Es sei deshalb nicht leicht erkennbar gewesen, unter welchem der beiden Links ("Impressum" oder "Über xxx") die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG zu finden sei. Der Begriff "Wir über uns" sei ebenfalls nach dem OLG München zur Anbieterkennzeichnung verbreitet und sei dem der Link "Über XXX.de" sehr ähnlich. Demnach würde die Verkehrsauffassung hinter beiden Links - "Über XXX.de" und "Impressum" - die Anbieterkennzeichnung vermuten.
Zum Glück sollte man sagen! Denn aufgrund dieses Urteils sollte das "Über mich" bei Google+ für die Platzierung des Impressums der Unternehmen eigentlich meiner Meinung nach ausreichen.