Gehört Mehrwertdienstnummer ins Impressum einer Webseite?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 22. März 2024

Wenn Online-Händler oder andere Anbieter im Impressum lediglich eine teure Mehrwertdienstnummer angeben, müssen sie mit einer bösen Überraschung rechnen.     
 
Online Shopping (© Andrey Popov / stock.adobe.com)
Online Shopping (© Andrey Popov / stock.adobe.com)
Ein Online-Händler bot im Internet Zubehör für Fahrräder an. Für Rückfragen gab er im Impressum nur eine Mehrwertdienstnummer an. Bei diesen Nummer fallen zusätzliche Kosten für die Nutzung an. Sie beginnen in der Regel mit 0900...oder 0800...

Eine Online-Kontaktaufnahme war nicht vorgesehen. Wer ihn anrufen wollte, musste dafür saftige Telefongebühren in Höhe von fast 3 Euro pro Minute zahlen. Darauf wies der Anbieter auch im Impressum hin. Dies blieb jedoch nicht ohne Folgen. Ein anderer Shopbetreiber schickte ihm eine Abmahnung zu. Schließlich verklagte er den uneinsichtigen Konkurrenten auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten.    
 
Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Klage mit Urteil vom 02.10.2013 Az.: 2-03 O 445/12 statt. Die Richter bejahten einen Verstoß gegen die Impressumspflicht. Denn § 5 TMG schreibt vor, dass der Anbieter unmittelbar erreichbar sein und zur Kontaktaufnahme ständig zur Verfügung stehen muss. Diesem Erfordernis wird nicht Genüge getan, wenn der Händler nur eine Mehrwertdienstnummer im Impressum angibt. Zwar muss eine normale Telefonnummer nicht immer angegeben werden. Anders ist das aber zumindest dann, wenn keine schnelle elektronische Kontaktaufnahme möglich ist.     
 
Diese Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt am Main ist lebensnah. Denn Verbraucher fühlen sich durch eine Mehrwertdienstnummer zu Recht von einer Kontaktaufnahme abgeschreckt. So etwas möchte der Gesetzgeber des Telemediengesetzes jedoch gerade im Online-Handel vermeiden. Von daher sollten Online-Händler am besten in ihrem Impressum eine "normale" Telefonnummer aus dem Festnetz angeben. Dann befinden sie sich gewöhnlich auf der sicheren Seite. Welche weiteren Angaben notwendig sind, hängt von der Rechtsform ab. Auf jeden Fall sollte eine ladefähige Anschrift angegeben werden. Eine Postfach-Adresse reicht nicht aus. 

 

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