Brandenburgisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschluss vom 17.09.2009, Aktenzeichen: 6 W 141/09
Eine GmbH & Co. KG hat in ihrem Impressum nicht die vertretungsberechtigte GmbH oder deren Geschäftsführer anzugeben.
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BUNDESGERICHTSHOF, Urteil vom 10.06.2009, Az. I ZR 37/07
Ist die Angabe einer Aufsichtbehörde aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche im Impressum erforderlich, so muss diese auch korrekt samt Anschrift und Kontaktdaten angegeben werden.
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OLG-HAMBURG – Beschluss vom 05.07.2007, Aktenzeichen: 5 W 77/07
§ 312c Abs. 12 Satz 1 BGB beinhaltet keine Verpflichtung für den Unternehmer, stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikationsmittel vorzuhalten.
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Abmahnung fehlender Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-ID-Nummer im Impressum
Das Impressum der Beklagten beinhaltete weder die Angabe des Handelsregisters noch die Handelsregisternummer. Ferner fehlte die Umsatzsteuer-ID-Nummer. Dies seien nach dem Gericht keine Bagatellverstöße und abmahnfähig.
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OLG-HAMBURG – Beschluss vom 03.04.2007, Aktenzeichen: 3 W 64/07
1. Das Normelement "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" beschränkt den Anwendungsbereich der Regelung des § 5 TMG nicht auf kostenpflichtige Telemediendienste. Vielmehr zeigt die Entstehungsgeschichte der Norm, dass mit diesem Tatbestandselement lediglich Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausgenommen werden sollten. Ansonsten sollten die allgemeinen Informationspflichten der Dienstanbieter, die zuvor in § 6 TDG geregelt waren, unverändert übernommen werden.
2. Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 TMG ist auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
3. Zur Frage der Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG, wenn -entgegen § 5 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 TMG- weder die zuständige Aufsichtsbehörde, noch die Handelsregisternummer des Anbieters von Telemediendiensten angegeben werden
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OLG-KOELN – Urteil vom 13.02.2004, Aktenzeichen: 6 U 109/03
Im Impressum einer Webseite ist die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse anzugeben (hier nach § 6 TDG).
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Zur Eigenschaft des Telediensteanbieters im Rahmen des Internetauftritts einer Firmengruppe - OLG Frankfurt a.M.
Zur Eigenschaft des Telediensteanbieters im Rahmen des Internetauftritts einer Firmengruppe.
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OLG Koblenz zur fehlenden Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum
Das Fehlen der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG kann nicht ohne Weiteres als nicht unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher gewertet werden.
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OLG Naunburg zur Bezeichnung lediglich als "fachhandel 1a"
Leitsatz: Bezeichnet sich ein Verkäufer im Rahmen seines Internetauftritts lediglich als "fachhandel 1a", liegt ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Nr. 1 TDG vor.
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OLG Hamburg zu Domain-Hiding: Mitverantwortlichkeit bei widersprüchlichen Impressum-Angaben
Leitsatz:
1. Der im Impressum einer Internetseite als Verantwortlicher genannte Diensteanbieter ist - insbesondere im Fall des sog. Domain-Hiding - für die zugänglich gemachten Leistungen auch dann verantwortlich, wenn er nicht Domain-Inhaber ist. Objektiv widersprüchliche Impressum-Angaben, die auf zwei unterschiedliche Unternehmen verzweigen begründen jedenfalls eine Verantwortlichkeit als Mitstörer.
2. Zu dem Verteidigungsvorbringen eines für die Versendung von Spam-Mail (Mit)Verantwortlichen, ein unbekannter Dritter habe seine Impressum-Angaben missbraucht und ohne sein Wissen mit einer anderen Seite verlinkt.
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