Muster Impressum für einen Einzelkaufmann (e.K.)

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 1. August 2023

  Impressumpflicht (© nmann77 / stock.adobe.com)
Impressumpflicht (© nmann77 / stock.adobe.com)
Braucht ein e.K. ein Impressum?

Ein Einzelunternehmer (e.K.) muss auf seiner Webseite ein Impressum bereitstellen, weil er mit seiner Webseite geschäftlich aktiv ist und somit rechtliche Vorgaben erfüllen muss. Das Impressum gibt wichtige Informationen über den Betreiber der Webseite wie seinen Namen, seine Anschrift und Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer preis. Dadurch wird es Kunden und Geschäftspartnern erleichtert, schnell und unkompliziert mit dem Betreiber in Kontakt zu treten.

Wenn Sie ein Impressum für Ihre Webseite benötigen, können Sie auf ein kostenloses Impressum-Muster zurückgreifen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Wir bieten ein Muster-Impressum an, das Sie einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen können. So können Sie sicher sein, dass Ihr Impressum alle erforderlichen Angaben enthält und den rechtlichen Anforderungen entspricht. Nutzen Sie unser kostenloses Muster-Impressum, um sich vor Abmahnungen zu schützen und das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen.

Einzelkaufmann e.K. Muster Impressum kostenlos

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Für einen im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmann (e.K.) könnte das Impressum beispielsweise wie folgt aussehen: 

Ihre Firma e.K.
Firmeninhaber: Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Telefon: 0123/123456
Fax: 0123/123457

E-Mail: info@musterfirma.de

Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: HRA 12345

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 123456789

Inhaltlich Verantwortlicher: Maximilian Mustermann (Anschrift s.o.)

 

Was ist ein eingetragener Kaufmann?

Ein e.K. ist ein Einzelkaufmann, der sein Unternehmen als natürliche Person betreibt und keine Personengesellschaft darstellt. Der e.K. ist in den §§ 1 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Im Gegensatz zu einer GmbH oder AG besitzt der e.K. keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern der Kaufmann selbst haftet unbeschränkt und persönlich für alle Verbindlichkeiten seines Unternehmens.

Ein e.K. kann sich einfach und unkompliziert gründen, ohne dass eine Mindesteinlage erforderlich ist. Es muss lediglich beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe angemeldet werden.

Der e.K. hat die volle Kontrolle über sein Unternehmen und ist als Einzelkaufmann alleiniger Inhaber des Unternehmens. Er trifft alle Entscheidungen selbst und ist auch allein verantwortlich für den Erfolg oder Misserfolg seines Unternehmens.

Da der e.K. unbeschränkt haftet, kann er im Fall von Verbindlichkeiten seines Unternehmens auch mit seinem privaten Vermögen in Haftung genommen werden. Diese Haftungsbeschränkung kann nur durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie z.B. einer GmbH oder AG erreicht werden.

 

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